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Auf dieser Seite wird die Position der FDP bzw. Andreas Pinkwart beschrieben. vgl. hier
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Bürgergeld – Negative Einkommensteuer (KoBüNE)

Andreas Pinkwart
Landesvorsitzender der FDP-NRW
Stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP
Stellvertretender Ministerpräsident und Innovationsminister des Landes Nordrhein-Westfalen

Folgendes wird vorgeschlagen:

1. Die Grundsicherung, die Sozialhilfe (ohne Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen), das Wohngeld, das Arbeitslosengeld II und das BAföG, als auch die mit dem liberalen Reformkonzept für die Kranken- und Pflegeversicherung verbundene steuerfinanzierte Unterstützungsleistung für Kinder und für Personen mit unzureichendem Einkommen werden als Bürgergeld in einem Universaltransfer zusammengefasst.

2. Das Bürgergeld wird mit der Einkommensteuer und dem Kindergeld zu einem Steuer-Transfer-System aus einem Guss verknüpft. Steuern und soziale Hilfen werden im Finanzamt miteinander verrechnet. Bürger mit höherem Einkommen zahlen Steuern an das Finanzamt, Bürger mit niedrigen oder gar keinem Einkommen bekommen das Bürgergeld als eine Negative Einkommensteuer ausbezahlt.

3. Die Höhe des Bürgergeldes wird auf der Grundlage folgender Leistungsbedarfe ermittelt: - Pauschale zur Sicherung des Lebensunterhalts (Ernährung, Kleidung und Hausrat) - Pauschale für Unterkunft und Heizung - Pauschalen zu den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung - Pauschale für Nachteilsausgleich bei Nichterwerbsfähigkeit und/oder Schwangerschaft - Pauschale für Mehrbedarfe bei Ausbildung und bei speziellen, häufig vorkommenden Behinderungen und Erkrankungen

4. Grundlage für die Berechnung des Bürgergeldes bildet die sog. Bedarfsgemeinschaft, d.h. alle in einem Haushalt zusammen lebenden Personen.

5. Voraussetzung für einen Anspruch auf Bürgergeld ist eine Bedürftigkeitsprüfung. Dadurch wird die notwenige Treffsicherheit gewährleistet. Bei der Berechnung der Höhe des Anspruchs auf Bürgergeld werden Einkommen, Vermögen oberhalb bestimmter Freibeträge und Unterhaltsansprüche aller Personen der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Das Kindergeld und die Pauschale für die Gesundheitsprämie der Kinder werden unabhängig von der Bedürftigkeit generell in voller Höhe gewährt.

6. Der Bürgergeldempfänger, der arbeitet, muss spürbar mehr bekommen, als derjenige, der nicht arbeitet. Zudem muss der Übergang zu besser bezahlter Arbeit gleitend und lohnend sein. Deshalb sollen folgende Prozentanteile als Freibeträge nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden: - bis 600 € Bruttoerwerbseinkommen: 40 % des Bruttoerwerbseinkommens - 600 - 1.200 € Bruttoerwerbseinkommen: 20 % des Bruttoerwerbseinkommens - über 1.200 € Bruttoerwerbseinkommen: 10 % des Bruttoerwerbseinkommens Durch die Hinzuverdienstgrenzen wirkt das Bürgergeld auf Arbeitlose und Geringverdienende aktivierend, stärkt die Eigenverantwortung und ist ein entscheidender Schritt zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.

7. Von einem Bürgergeldempfänger, der gesund ist und keine eigenen Angehörigen zu versorgen hat, ist grundsätzlich zu erwarten, dass er entweder eine Gegenleistung an die Gemeinschaft zurückgibt oder eine ihm angebotenen Arbeit annimmt. Andernfalls wird sein Bürgergeld merklich vermindert. Das Bürgergeld schützt so die Fleißigen vor den Faulen und fördert damit die Leistungsbereitschaft.

8. Das Bürgergeld wirkt aktivierend durch ausreichende Anreize auf der einen und Sanktionen auf der anderen Seite. Die Sanktionsmechanismen müssen konsequent angewendet werden, nicht zuletzt auch zum Schutze des Steuerzahlers vor Sozialleistungsmissbrauch und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Deshalb wird die Pauschale für den Lebensunterhalt um bis zu 30 % gekürzt, wenn angebotene zumutbare Arbeit abgelehnt wird. Eine weitere Ablehnung zieht die gleiche Rechtsfolge nach sich, so dass die tatsächliche Kürzung bei Arbeitsverweigerung erheblich höher liegen kann.

9. Die Betreuung der Bürgergeldempfänger erfolgt dort, wo der notwendige persönliche Kontakt gewährleistet werden kann: auf kommunaler Ebene. Dies gilt sowohl für die Betreuung der nichterwerbsfähigen Bürgergeldempfänger als auch zusätzlich für die Vermittlung arbeitsfähiger Bürgergeldempfänger. Ziel ist es, arbeitsfähigen Bürgergeldempfängern den Weg hin zu einer lohnenden Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ebnen und dazu auch eine eventuell notwendige psychosoziale Betreuung sowie Wohnungs- und Kinderbetreuungsfragen mit einzubeziehen.

10. Um die Verknüpfung von Lohnsteuer und Bürgergeld zu ermöglichen, erfolgt bei denjenigen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die Auszahlung des Bürgergeldes durch den Arbeitgeber. Dazu wird auf Antrag eines Berechtigen die Höhe des Bürgergeldanspruchs seiner Bedarfsgemeinschaft und die Höhe der Kindergeldes (als Teilbetrag des Bürgergeldanspruchs) auf der Lohnsteuerkarte eingetragen bzw. bei einem EDV-gestützten Verfahren zusammen mit den anderen Lohnsteuerdaten dem Arbeitgeber mitgeteilt. Über seine Lohnabrechnung erhält der Arbeitnehmer seinen Nettolohn und das auszuzahlende Bürgergeld. Soweit das auszuzahlende Bürgergeld höher ist als die zu entrichtende Lohnsteuer ergibt sich so praktisch eine Negative Einkommensteuer. Bei Bürgergeldempfängern, die nicht erwerbstätig sind, erfolgt die Auszahlung des Bürgergeldes entweder direkt über das Finanzamt oder über die zuständige kommunale Einrichtung.